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Aktuelle Entwicklungen bei der Entsenderichtline

Nachdem die EU-Kommission im Jahr 2016 einen Vorschlag zur Revision der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgelegt hat, sind die sog. Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und EP kurz vor den Europawahlen gescheitert. Unter anderem sollten administrative Hürden für entsandte Arbeiternehmer*Innen enfallen und gleichzeitig Missbrauch und unfaire Praktiken bei Entsendungen unterbunden werden.

Bisher muss bei Entsendung von Arbeitnehmer*Innen ins EU-Ausland die A1-Meldebescheinigung beantragt und mitgeführt werden. Sie gilt als Beleg, dass entsandte Beschäftige in ihrem Herkunftsstaat sozialversichert sind. Leider kam es in der Vergangenheit zu Komplikationen, weil die Mitgliedstaaten die europäischen Regelungen unterschiedlich handhaben und es damit zu Missbrauch kam. Einige Mitgliedstaaten reagierten darauf mit verschärften Kontrollen und erhöhten administrativen Hürden.

Jetzt unternimmt das Europäische Parlament einen neuen Anlauf: Am 3. September 2019 wurde vom Sozial- und Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen, die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission dort fortzusetzen, wo sie vor den Wahlen unterbrochen wurden. Der erste Trilog wurde mittlerweile aufgenommen. Die Berichterstatterin seitens des Europäischen Parlaments ist die Berliner SPD-Europaabgeordnete Gabriele Bischoff. Sie ist der Auffassung, dass zügig zum Ergebnis gekommen werden muss und deshalb nicht das gesamte Paket wieder aufgeschnürt, sondern nur die offenen und kontroversen Punkte geklärt werden sollten. Dazu gehört auch die A1-Bescheinigung. Vereinfachung der Koordinierung und die Verbesserung der Rechtslage muss das Ziel sein. Die Sozialdemokrat*Innen setzen sich für eine rasche Einführung einer Europäischen Versicherungsnummer ein. Diese würde die A1-Bescheinigung überflüssig machen. Missbrauch, Sozialdumping und administrative Hürden bei Entsendungen wären damit ein für alle Mal verhindert.