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Umwelt schützen -europäische Industrie erhalten!

Der CO2-Grenzausgleich nimmt die ersten Hürden

Bis 2050 soll die europäische Wirtschaft klimaneutral produzieren. Das erfordert Investitionen der Wirtschaft in Höhe von mehreren Milliarden Euro in den nächsten Jahren. Denn die Bekämpfung des Klimawandels bedeutet für die Unternehmen erhebliche Mehrkosten für Investitionen. Zugleich steigen bei einem konsequenten Umbau auch die operativen Kosten. Klimaneutraler Wasserstoff ist deutlich teurer als klimaschädliche Kohle. Damit die europäische Industrie aber durch den konsequenten Umbau der Produktion auf klimaneutrale Verfahren gegenüber weniger ehrgeizigen Ländern und Regionen der Welt nicht ins Hintertreffen gerät, soll ein sogenannter Grenzausgleichsmechanismus ins Werk gesetzt werden. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass auch die ausländischen Unternehmen mit den gleichen Kosten belastet werden wie die europäischen Hersteller. Denn die europäische Politik muss verhindern, dass etwa klimaschädlicher Stahl von außerhalb der EU, klimafreundlicher produzierten, europäischen Stahl vom europäischen Markt verdrängt und damit viele tausend Arbeitsplätze in der EU gefährdet und das Klima weiter oder sogar in noch höherem Umfang belastet wird.

Die Europäische Kommission will Mitte nächsten Jahres einen Vorschlag vorlegen, wie ein solcher Grenzausgleich konkret ausgestaltet werden soll. Im Vorfeld hat das Europäische Parlament seine Anforderungen an den Mechanismus formuliert. Der Handelsausschuss, der Industrieausschuss und der Wirtschaftsausschuss verabschiedeten im Dezember ihre Forderungen an die Kommission. Zumindest für energieintensive Produktionen sollen Importe in die EU mit einer Abgabe belegt werden, die den Kosten der europäischen Hersteller entspricht. Gleichzeitig sollen Verhandlungen auf der Ebene der Welthandelsorganisation und der G20 aufgenommen werden, möglichst global eine Bepreisung von CO2 einzuführen, damit weltweit ökonomische Anreize geschaffen werden, klimaneutral zu produzieren. Denn nur mit einem globalen Ansatz können langfristig die Pariser Klimaziele erreicht werden. Bis dies erreicht ist, muss Europa vorangehen.

Wenn der Grenzausgleichsmechanismus effektiv funktioniert – und erst dann -, soll geprüft werden, welche Auswirkungen dies auf die bisher gewährten freien Zuteilungen im Emissionshandelssystem (ETS) hat. Gegebenenfalls sind dann hier Anpassungen vorzunehmen. Schließlich enthalten die Parlamentsstellungnahmen einen klaren Aufruf an die Kommission, möglichst weitreichende Planbarkeit für europäische Unternehmen – und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen – zu garantieren. Im nächsten Schritt muss der federführende Umweltausschuss über seine Anforderungen am 25.1.2021 abstimmen. Ins Plenum kommt der Initiativbericht im ersten Quartal des Jahres 2021.