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Schutz der biologischen Vielfalt im internationalen Handel stärken

2021 wird das Jahr der biologischen Vielfalt. Zumindest wenn man den – zumindest rhetorisch – ambitionierten Plänen der Europäischen Kommission Glauben schenken darf. Das freut nicht nur jene, die wissen, dass die COVID-Krise mit ihren katastrophalen Auswirkungen maßgeblich im menschengemachten Verlust der Biodiversität begründet liegt. Das massive Artensterben der vergangenen Jahrzehnte – darunter das Bienensterben – gefährdet auch die menschliche Ernährungssicherheit.

Daneben besteht eine Wechselbeziehung zum Klimawandel. Beispiel Wälder: Sie sind sogenannte Kohlenstoffsenken, die Kohlenstoff binden können. Gebundener Kohlenstoff trägt nicht zur Erderwärmung bei. Werden Wälder hingegen abgeholzt, trägt das zu Erderwärmung und Klimawandel bei. Fortschreitender Klimawandel verstärkt den Druck auf die Biodiversität.

„Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“?

In ihrer Mitteilung mit dem schönen Untertitel ‚Mehr Raum für die Natur in unserem Leben‘ kündigt die Kommission gleich mehrere wichtige Projekte zum Schutz der Biodiversität an. Darunter sind neben verschärften Bestimmungen zum Elfenbeinhandel und Schutz der Wälder auch Pläne zur Verbesserung des Schutzes der Artenvielfalt in europäischen Handelsabkommen. Soweit so gut!

Beim aufmerksamen Lesen wird jedoch klar: eine detaillierte Planung, die es für den Schutz der Artenvielfalt im Rahmen von Handelsabkommen bräuchte, fehlt. Bisher ist in den Abkommen lediglich eine vage Referenz an multilaterale Umweltabkommen enthalten. Künftig muss die EU bestimmte Produkte, die nachweislich negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben schlichtweg vom Handel ausschließen. Zudem muss sie auch ihre eigene Agrar- und Exportpolitik auf solche Produkte hin untersuchen und Konsequenzen ziehen.

Hinzu kommt, dass die EU ihr internationales Gewicht für eine biodiversitätsfreundliche Reform der Welthandelsorganisation in die Waagschale werfen muss. Die einseitig auf Marktöffnung fixierten Regeln der WHO blockieren den Umweltschutz. Dies wurde in zahlreichen Studien wissenschaftlich untermauert. Die Regeln erschweren beispielsweise das Einführen von Schutzmaßnahmen gegen biodiversitätsschädliche Güter. So verhindern sie die Schaffung von Anreizen gegen deren Ausfuhr und langfristig möglicherweise eine Abkehr von deren Produktion. Denn fehlt die Nachfrage, lohnt sich auch das Angebot nicht mehr.

Zum Glück ist die Kommission hier nicht alleinige Chefin im Ring. Im nächsten Monat bezieht das Europäische Parlament zunächst in den Fachausschüssen und dann im Plenum Stellung zum Schutz der Biodiversität. Ich werde die Chance nutzen und mich als sozialdemokratischer Berichterstatter im Ausschuss für Internationalen Handel für eine biodiversitätsfreundlichere Handelspolitik stark machen.