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Fairness in der Lieferkette muss verbindlich werden

Schon gewusst? Nur wenige europäische Unternehmen überprüfen, ob sie in ihrer Lieferkette Kinderarbeit ausschließen und soziale und ökologische Mindeststandards wahren. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der Europäischen Kommission, in deren Rahmen 334 Unternehmen befragt wurden.

So wurde deutlich: Darauf zu hoffen, dass die europäische Industrie freiwillig ihre Sorgfaltspflichten einhält, ist naiv. Umso wichtiger ist es, dass die Kommission im kommenden Jahr einen Gesetzesvorschlag für verbindliche Vorgaben in der Lieferketten vorlegen will. Für Unternehmen muss das – schon angesichts der Wettbewerbsgleichheit, die aus einer europäischen Regelung folgt – kein Nachteil sein. Laut der genannten Studie bewerten circa 70 Prozent der befragten Unternehmen eine verbindliche Regelung positiv.

In Deutschland haben die Minister für Arbeit und Soziales und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hubertus Heil und Gerd Müller gemeinsam einen Vorstoß für eine deutsche Lieferkettengesetzgebung gewagt. Dieser Vorschlag ist richtig und wichtig! Dennoch muss bei der Ausarbeitung des deutschen Gesetzes, das noch in der aktuellen Legislatur fertig gestellt werden soll, die sich abzeichnenden europäischen Regelungen berücksichtigt werden.

Die Europäische Union muss in Sachen Sorgfalt in der Lieferkette eine Vorbildrolle für eine nachhaltige Globalisierung übernehmen.