Investitionsschutz bei CETA weiter unzureichend geregelt

Der CETA-Vertrag darf nicht im Eiltempo durch das EU-Parlament gepeitscht werden. Es braucht eine genaue Prüfung in Anhörungen und den zuständigen Ausschüssen. Ursprünglich sollte der Vertrag für das Freihandelsabkommen mit Kanada, CETA, bereits Mitte Dezember im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt werden. Vor der morgigen Anhörung mit dem juristischen Dienst und Vertretern der EU-Kommission im Straßburger Plenum konnte jetzt durchgesetzt werden, dass wir uns mehr Zeit nehmen, um die Vertragsinhalte genau zu prüfen. Nach über sieben Jahren Verhandlungszeit ist es nicht hinnehmbar, dass dieser Vertrag im Eiltempo durch das Europäische Parlament gepeitscht werden soll. Gerade nach dem berechtigten öffentlichen Protest in den letzten Monaten haben wir die Pflicht, die in den Nachverhandlungen erzielten Ergebnisse transparent und sorgfältig zu prüfen.

Nach den ersten Beratungen im EU-Parlament sehe ich einige der Anforderungen des SPD-Konventes von Anfang Juli 2016  zu Veränderungen bei CETA nicht vollständig erfüllt. Das Ergebnis der Nachverhandlungen enthält zum Teil weiße Salbe und nicht immer rechtliche Klarstellungen. Insbesondere das Kapitel zum Investitionsschutz ist weiter unzureichend. Denn ausländische Investoren können auch im veränderten Vertragstext gegen neue Gesetze klagen und erhalten dabei weitergehende Rechte als inländische Investoren. Zudem können ausländische Investoren entgangene Gewinne einklagen, was nach deutschem Recht auch bei Enteignungen bisher nicht möglich ist. Und es ist noch überhaupt nicht klar, wie die Gerichte personell zusammengesetzt sein werden. Die konkretisierenden Arbeiten der Kommission beginnen erst.