Erklärung zur Reform der Richtlinie zum Urheberrecht

UploadfilterDas Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament ist fatal. Trotz der Massenproteste in mehreren Mitgliedstaaten ist der Artikel 13 Teil der abgestimmten Richtlinie zum Urheberrecht. Natürlich müssen die Leistungen von Kreativen geschützt werden aber, dass sich die Konservativen aus reiner Verbohrtheit einer besseren Lösung ohne Uploadfilter versperrt haben ist unbegreiflich.

Aus diesem Grund habe ich auch gegen die Reform gestimmt, ebenso wie die anderen SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament. Dazu hat die deutsche Delegation in der S&D-Fraktion folgende Erklärung abgegeben:

„Die Europa-SPD setzt sich für eine faire und angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern in Europa ein. Wir begrüßen daher, dass der ausgehandelte Gesetzestext zur Urheberrechtsreform Verbesserungen für Kreative enthält, die wir in den Verhandlungen durchsetzen konnten. Das Recht auf eine angemessene Vergütung, Transparenzverpflichtungen seitens der Rechteverwerter, Nachverhandlungsrechte für besonders erfolgreiche Werke und eine stärkere kollektive Rechtsvertretung sind Erfolge, für die wir gekämpft haben.

Wir stehen auch für Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter. Uploadfilter lehnen wir daher ab. Algorithmen sind nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Der vorliegende Text enthält eine Regelung, die die Verwendung von Filtern durch Internet-Plattformen, die von Nutzern hochgeladene Inhalte öffentlich zugänglich machen, notwendig macht. Dies gefährdet die Meinungs- und Kunstfreiheit in der digitalen Welt. Wir haben uns daher stets für das Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ und die Streichung von Artikel 13 der Richtlinie eingesetzt. Hierfür gab es keine Mehrheit im Europäischen Parlament.