EU-Parlament beschließt Handelsabkommen mit südlichem Afrika

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch dem Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und sechs Ländern des südlichen Afrikas nämlich Südafrika, Botswana, Namibia, Swasiland, Lesotho und Mosambik zugestimmt. Das Abkommen baut gegenseitige Handelsschranken ab, wobei die afrikanische Seite ihren Markt zu einem geringeren Prozentsatz öffnen muss als umgekehrt.

Doch die eigentliche Arbeit mit dem Handelsabkommen beginnt erst jetzt. Die EU-Kommission muss sicherstellen, dass die Entwicklungskomponente des Abkommens in voller Breite umgesetzt wird. Ohne entsprechende Vorkehrungen, die im Vertragstext vorgesehen sind, würde Freihandel vor allem dem wirtschaftlich stärkeren Partner, also Europa nützen.

Das Abkommen sieht vor, dass auch die Zivilgesellschaft in die Umsetzung einbezogen werden muss. So sollen laut Kommission zivilgesellschaftliche Gremien bei regelmäßigen Treffen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Abkommens beobachten und im Notfall Regierungskonsultationen einfordern. Der Mechanismus zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft muss von der EU-Kommission mit aller gebotenen Ernsthaftigkeit umgesetzt werden.

Auch das Europäische Parlament darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern muss sich regelmäßig über die Auswirkungen des Abkommens informieren. Nach der parlamentarischen Zustimmung zum Alltagsgeschäft überzugehen, wäre angesichts der Entwicklungsprobleme im südlichen Afrika fahrlässig.