CETA nachverhandeln oder ablehnen

Ende Juni hat die Bremer SPD einen von mir vorbereiteten Antrag zu dem geplanten Handelsabkommen mit Kanada (CETA) verabschiedet. Daran halten wir fest: Eine Zustimmung zu dem jetzigen Entwurf des Abkommens darf es nicht geben. Die Verpflichtung zur Durchsetzung grundlegender Arbeitsstandards ist nicht ausreichend geregelt. Der Vertragstext sieht nicht vor, dass nur Richter bei Investitionsstreitigkeiten richten dürfen. Zudem enthält der Text unbestimmte Rechtsbegriffe, die auch missbräuchliche Klagen von Konzernen gegen Staaten ermöglichen. Und schließlich ist die Daseinsvorsorge nicht sicher von Liberalisierungszwängen ausgenommen. Gleichzeitig sagt der Beschluss eindeutig aus, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist. Das heißt, nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Parlamente in den Mitgliedstaaten müssen mit dem Text befasst werden. Für diese Positionen werde ich mich auf den SPD-Konvent im September einsetzen.

Hier gibt es den Antrag zum Download: Beschluss LO Bremen_CETA

CETA_Campact_Brief2_20151207