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Ablehnungserklärung zum Handelsabkommen mit Singapur

Symbolbild: Arbeiter in Singapur (Quelle: Pixabay)

Das Abkommen mit Singapur wird dem Europäischen Anspruch der wertebasierten Steuerung der Globalisierung nicht gerecht. Die menschen- und arbeitnehmerrechtliche Situation in Singapur ist besorgniserregend. Dennoch hat die Kommission das Momentum während der Verhandlungen nicht genutzt, um eine Ratifizierung von arbeitnehmerrechtlichen Mindeststandards vertraglich durchzusetzen. Deshalb habe ich das Handelsabkommen heute abgelehnt.

Auch das Investitionsschutzabkommen ist meiner Meinung nach nicht zustimmungsfähig. Es beinhaltet vor allem weitreichende Rechte für Investoren. Wichtig wäre aber die Gewährleistung eines internationalen Investitionsschutzes in Kombination mit der Verpflichtungen der Unternehmen, für soziale und ökologische Nachhaltigkeit in den Lieferketten zu sorgen, beides überwacht durch einen internationalen Handelsgerichtshof. Da aber in diesem Abkommen Investoren keinerlei arbeitnehmerrechtliche oder ökologische Verpflichtungen auferlegt werden, habe ich das Abkommen abgelehnt. Wir müssen die Mär vom Wandel durch Handel hinterfragen und uns Gedanken darüber machen, was eine Wertebasierung in der Handelspolitik in Zukunft bedeuten soll. Nur so können wir dem europäischen und internationalen Sozial- und Umweltdumping glaubwürdig etwas entgegen setzen.