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Stellungnahme zur Reform des EU-Marokko-Abkommens

In der heutigen Abstimmung über die Reform des EU- Marokko Abkommens habe ich gegen das Abkommen und für seine Übersendung an den Europäischen Gerichtshof gestimmt. Hintergrund der Diskussion ist die Frage, ob das Abkommen auf die Westsahara ausgeweitet werden darf. In seinem Urteil aus dem Jahr 2016 hatte der Gerichtshof zwei Anforderungen formuliert, um das nach wie vor von Marokko kolonisierte Territorium Westsahara in das Abkommen einzubeziehen. Zum einen musste deutlich werden, dass das Volk der Westsahara dem Abkommen zustimmt. Zum anderen musste der wirtschaftliche Zugewinn für das Westsahrauische Volk deutlich werden.MEP Joachim SCHUSTER in the Strasbourg building

Meiner Meinung nach ist keine der Anforderungen erfüllt worden. Die Kommission hat zwar Menschen in der Westsahara befragt und teilweise Zustimmung erfahren. Die legitimen Vertreter des Westsahrauische Volkes, die Frente Polisario, lehnt das Abkommen hingegen ab. Den wirtschaftlichen Zugewinn könnte man nur mit Hilfe eines Rückverfolgungsmechanismus für Produkte, die aus der Westsahara exportiert werden, einigermaßen sicherstellen. Bislang gibt es nur eine vage Zusage in Form eines Briefwechsels zwischen Kommission und Marokkanischen Vertretern, dass in Zukunft ein solcher Mechanismus geschaffen werden soll. Mir reicht das nicht aus! Daher habe ich heute dafür votiert, das Abkommen vom Gerichtshof erneut auf die Umsetzung seiner Anforderungen prüfen zu lassen. Das Abkommen selbst habe ich abgelehnt, da sich das Europäische Parlament nicht auf ein möglicherweise rechtsunsicheres Abkommen einlassen darf.