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Onlineplattformen: Arbeitnehmerrechte durchsetzen

Politischer Hintergrund: In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von neuen Geschäftsmodellen entstanden, die über Onlineplattformen und Handy-Apps Dienstleistungen oder Waren anbieten oder vermitteln. Bekannt sind der Taxidienst Uber oder die Wohnungsvermittlung Airbnb.  Diese sogenannte Plattformökonomie oder kollaborative Wirtschaft gewinnt in einigen Branchen erheblich an Marktanteil. Allerdings agieren viele Plattformen momentan in einer regulatorischen Grauzone, oft auf Kosten von Arbeitnehmerrechten und im unfairen Wettbewerb mit Konkurrenten aus der „herkömmlichen“ Wirtschaft.

Position der EU-Kommission: Im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie, verabschiedete die Kommission im Juni eine die Mitteilung „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“. Diese enthält unverbindliche Leitlinien für die Mitgliedsstaaten bezüglich Marktzugang, Haftungsregelungen, Verbraucherschutz, Besteuerung und des Arbeitnehmerbegriffs. Die Kommission sieht in den neuen Geschäftsmodellen ein großes Potenzial zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Allerdings werden die soziale Dimension und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt außen vor gelassen. Rechtliche Regulierungen sind nicht vorgesehen, vielmehr und rät die Kommission zu weiteren Flexibilisierungen des Marktes.

Position der S&D-Fraktion: Als Berichterstatter unserer Fraktion im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) fordere ich einen starken und rechtsverbindlichen Ansatz zum Schutz der Plattformbeschäftigten. Effizienzvorteile der Plattformwirtschaft gegenüber der „herkömmlichen“ Wirtschaft dürfen nicht auf Lohn-, Tarif- oder Sozialdumping oder unfairen Wettbewerbsbedingungen basieren. Eins ist klar: Für die Plattformen müssen die gleichen sozialen und rechtlichen Standards für Beschäftigte gelten wie in der „herkömmlichen Wirtschaft“. Nur mit einem angemessenen Sozialschutz und Mindeststandards kommt es überhaupt in Frage, die von der EU-Kommission geforderten weiteren Flexibilisierungen in Erwägung zu ziehen.

Zeitplan: Nach unserer gestrigen Stellungnahme im EMPL-Ausschuss wird der federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 16. Dezember seinen Initiativbericht vorlegen, für den dann bis Anfang Februar Änderungsanträge möglich sind. Der Initiativbericht wird voraussichtlich im Mai 2017 im Plenum abgestimmt.