Platzhalterbild

Neue EU-Arbeitsbehörde stärkt Arbeitnehmerrechte

Hintergrund: Gute europäische Gesetzgebung, wie jüngst die Überarbeitung der Entsenderichtlinie, ist ein wichtiger Schritt, um die europäischen ArbeitnehmerInnen ausreichend zu schützen. Doch wir wollen auch sicherstellen, dass die Gesetze ausreichend angewendet und durchgesetzt werden können – grenzübergreifend. Dabei hat Europa noch Nachholbedarf, denn häufig enden die Arbeitnehmerrechte weiterhin an den nationalen Grenzen. Genau hier soll die im März 2018 von der EU-Kommission vorgeschlagene Europäische Arbeitsbehörde (ELA) ansetzen – als echtes Kontrollorgan.

Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat am 20. November 2018 seine Forderungen für die neu zu gründenden EU-Arbeitsbehörde verabschiedet. Die ELA soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU fördern. Neben den Überwachungs- und Durchsetzungsbefugnissen wird die ELA auch Arbeitnehmern und Arbeitgebern den Zugang zu Informationen erleichtern, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen und bei der Beilegung von Streitigkeiten helfen.

Die EU-Arbeitskontrollbehörde soll bereits im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen. Das vorläufige jährliche Budget beträgt 51 Millionen Euro, der Sitz der Agentur wird noch vom Rat bestimmt.

Position der Sozialdemokraten: Wir haben erreicht, dass sich die ELA auf  die Kernaufgaben in Bezug auf die Mobilität der Arbeitskräfte konzentriert, anstatt zwischen mehreren Aufgaben zu jonglieren, was ihre Wirksamkeit verringern würde. Sie legt außerdem die Grundlage für Datenaustausch in Echtzeit: Die Kontrolleure auf der Straße, auf dem Bau oder in der Fabrikhalle werden über eine App digitalen Zugriff auf die Datenbanken anderer Mitgliedstaaten erhalten. Somit können sich die Kontrolleure vor Ort ein umfassendes Bild vom Unternehmen und dem Beschäftigungsverhältnis machen und angemessen reagieren. Dank unserer Bemühungen werden Sozialpartner, die den Arbeitsmarkt am besten kennen, zusammen mit Experten des EU-Parlaments zu Mitgliedern des ELA-Verwaltungsrats.

Zeitplan im Parlament: Mit der Abstimmung hat der Beschäftigungsausschuss das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erteilt. Im Dezember muss diese Entscheidung allerdings noch vom Plenum  des EU-Parlaments bestätigt werden. Anschließend folgen die Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und Rat über die neue EU-Arbeitsbehörde.

Wir Sozialdemokraten fordern den Rat zu einer schnellen Positionierung auf, damit die Verhandlungen vor der Europawahl 2019 abgeschlossen werden können. Es ist an der Zeit, die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte in die Realität umzusetzen.