Den Ankündigungen von Theresa May in ihrer Rede in Florenz, die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens, die Rechte der EU-Bürger und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs während einer Übergangsphase erfüllen zu wollen, folgten keine Taten. Die fünfte Runde der Verhandlungen sowie der anschließende Gipfel der Staats- und Regierungschefs über den Austritt Großbritanniens aus der EU haben keine nennenswerten Fortschritte gebracht. Erst danach stellte sie jüngst gemeinsam mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Beschleunigung der Verhandlungen in Aussicht. Mal sehen, ob bald tasächlich Taten folgen.
Britische Konservative intern zerstritten
Denn Theresa May und ihr Verhandlungsteam sind nach der Wahlniederlage der Konservativen zerstrittener denn je. Das spiegelt sich auch in den Vorschlägen an die EU-Verhandlungsführer rund um Michel Barnier wider. So gab es weder Bewegung in Fragen der Anwendbarkeit des EU-Rechts in Großbritannien nach dem Austritt noch in Fragen des künftigen Grenzverkehrs zwischen Nordirland und dem EU-Mitgliedsland Irland.
Klare Stellungnahme des EU-Parlaments
Das Europäische Parlament ist in seiner Stellungnahme zum Austrittsprozess klar: Der Friedensprozess darf nicht durch neue Grenzziehungen gefährdet werden. Allerdings lässt sich am Beispiel Nordirland die Schwierigkeit der Verhandlungen deutlich machen. Wie kann eine Grenze zu einem EU-Land offen gehalten werden, ohne eine Vollmitgliedschaft in einem EU-Binnenmarkt mit Zollunion, so wie es die Britten möchten?
May bleibt Löungsvorschläge bislang schuldig
Einen Vorschlag zur Lösung des scheinbar Unlösbaren blieb May auch diesmal schuldig. Das Parlament hatte in seiner in Straßburg beschlossenen Stellungnahme deshalb erneut bekräftigt, dass ohne substantielle Einigung über die Wahrung der Rechte der EU-Bürger, der finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens und der Integrität des Binnenmarktes inklusive der Zollunion zwischen Nordirland und Irland der Rat keine Verhandlungen über die künftigen Beziehungen in Form eines Zusatzabkommens führen sollte.