Platzhalterbild

Gleiche Leistungen für den gleichen Beitrag

Position der EU-Kommission: Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Fassung der Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme vorgelegt. Diese garantieren den freien Personenverkehr in der EU. Kein Bürger, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, verliert seinen Anspruch auf die Sozialleistungen aus dem Herkunftsland. Das gilt für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ebenso wie für das Elterngeld. Umgekehrt legt die Kommission hingegen fest, dass Menschen, die im aufnehmenden Mitgliedsstaat keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, dort auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Die Koordinierungsregeln werden regelmäßig modernisiert und an die soziale und wirtschaftliche Realität in der EU angepasst. Auf Grund der angesichts des demografischen Wandels stark wachsenden Gruppe von Menschen mit Pflegebedarf, adressiert die Kommission im Sinne der Rechtssicherheit erstmalig auch das Thema der Pflegeleistungen.

Politische Botschaft: Eine Modernisierung der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme ist begrüßenswert, um allen EU-Bürgern einen angemessenen Sozialschutz zu gewährleisten und die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durchzusetzen. Wir brauchen Rechtsklarheit, Durchsetzbarkeit und eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Besonders kritisch zu prüfen ist die von der EU-Kommission vorgeschlagene Neuregelung  zum Zugang nicht erwerbstätiger EU-Bürger zu Sozialleistungen im Aufnahmeland. Hier ist von einer beabsichtigten Restriktion der Zugangsmöglichkeiten und einer faktischen Einschränkung von Sozialleistungen auszugehen.

Das zeigt auch die bereits vollzogene gesetzliche Neuregelung in Deutschland. Diese sieht ein Überbrückungsgeld vor, das EU-Bürger ohne Anspruch auf Sozialleistungen einmalig beantragen können. Die Hilfe soll für höchstens vier Wochen den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körperpflege und medizinische Versorgung abdecken. Danach sollen die Betroffenen ein Darlehen erhalten können, das ihnen die Reise zurück in ihr Heimatland finanziert.

Zeitrahmen: Die Diskussion befindet sich am Anfang. Der Beschäftigungs-und Sozialausschuss wird federführend in diesem Dossier sein. Ein Zeitplan steht noch nicht fest. Es ist von einem längeren Prozess auszugehen, der nicht in diesem Jahr abgeschlossen sein wird.