Politischer Hintergrund: Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich im sogenannten Trilogverfahren bereits in der ersten Lesung im Juni 2016 auf einen Kompromiss für die Überarbeitung der Richtlinie zur betrieblichen Altersversorge geeinigt. Das Ergebnis wurde vom Parlament im November und vom Rat am gestrigen Donnerstag angenommen und ist in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Position der S&D-Fraktion: Wir haben einen wesentlichen Beitrag zur der Ausgestaltung der Richtlinie geleistet. Die betriebliche Altersvorsorge wird kein Finanzprodukt, sondern bleibt eine Sozialleistung, eingebettet in nationales Sozial- und Arbeitsrecht. So konnten wir absichern, dass die Besonderheiten der nationalen Systeme auch in Zukunft erhalten bleiben. Erstmalig konnte zudem durchgesetzt werden, dass die Anbieter ökologische und soziale Kriterien bei der Geldanlage berücksichtigen und im Gegenzug Investitionen in klimariskante Unternehmen beenden müssen, um mögliche Verluste von Vermögenswerten zu vermeiden.
Zudem verbessert die neue Richtlinie die Kontrolle und Transparenz von Anbietern der betrieblichen Altersvorsorge. Sie enthält neue Bestimmungen, die grenzüberschreitende Tätigkeiten und Übertragungen nur mit Zustimmung der Versicherten erlauben. Auch die Transparenz von Informationen für Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger des Rentensystems konnte erhöht werden.
Ausblick: Insgesamt haben wir damit die EU-Leitlinien geschaffen, auf deren Basis jetzt die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland zu einer stärkeren Säule für die Rente ausbauen kann. Hier hat Arbeitsministerin Andrea Nahles bereits einen guten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Wir brauchen die Betriebsrente in möglichst vielen Unternehmen als Baustein gegen die Altersarmut.