Politischer Hintergrund: Am 31. Mai 2017 hat die EU-Kommission das Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“ vorgestellt. Es umfasst acht Gesetzesvorschläge, die von Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen, Regelungen zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen im Transportgewerbe über Kabotage, also die Erbringung von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen, bis hin zum Rahmen für das Mautsystem auf Europas Autobahnen reichen. Ziel ist es, den Verkehr in Europa sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter zu gestalten. Gleichzeitig soll soziale Gerechtigkeit gestärkt und der Wettbewerb fairer werden.
Position der Sozialdemokraten: Wir Sozialdemokraten kämpfen für faire Regeln im Transportsektor. Gleichwertige Arbeit, gleiche Rechte und fairer Wettbewerb sind die zentralen Bedingungen für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Lohndumping, Vergütung nach Kilometern und monatelange Ruhe-und Wartezeiten im LKW sind unhaltbare Zustände im Transportsektor, die wir beenden wollen. Die bestehenden Regeln müssen kontrolliert und durchgesetzt werden, anstatt sie der falschen Praxis nach unten hin anzupassen. Eine weitere Liberalisierung des Transportsektors auf Kosten der Beschäftigten darf es nicht geben.
Sehr kritisch sehen wir daher den Kommissionsvorschlag in Hinblick auf Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen. Bislang galt: Kraftfahrer dürfen ihre wöchentliche Mindest-Ruhezeit von 45 Stunden nicht in einem Fahrzeug verbringen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Fahrer eine geeignete Unterkunft mit angemessener Ausstattung bereitzustellen. Künftig soll es möglich sein, an zwei aufeinander folgenden Wochen die Ruhezeiten von 45 auf 24 Stunden zu verkürzen. In der Praxis führt das dazu, mindestens dreiwöchige Touren mit Übernachtung im LKW zu legalisieren. Erst nach Ender der dritten Woche muss die ausgleichende Ruhezeit wieder ermöglicht werden. Und wie das dann kontrolliert werden kann, bleibt bislang unklar. Im Ergebnis ist dies eine erhebliche Verschlechterung für die Beschäftigten im Fernverkehr.
Auch bei der Kabotage sind massive Lockerungen von der Kommission vorgesehen. Demnach sollen an bis zu fünf Tagen unbegrenzt viele Kabotagefahrten durchgeführt werden dürfen. Bisher waren maximal drei Fahrten innerhalb einer Woche erlaubt.
Positiv ist die Klarstellung der Kommission, dass jede Kabotagefahrt als Entsendung der FahrerInnen zu werten ist und somit die geltenden Bestimmungen zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen, etwa in Hinblick auf die Entlohnung, gelten sollen. Wenn keine Kabotage vorliegt, gelten BerufskraftfahrerInnen allerdings erst ab drei Tagen pro Monat als entsendet.
Auch der Vorschlag der Kommission für eine Änderung der Eurovignettenrichtlinie, die den Mitgliedstaaten den Rahmen für die Maut auf Europas Autobahnen vorgibt, muss intensiv überprüft werden.
Zeitplan: Die Verhandlungen befinden sich noch am Anfang. Federführend für sieben der acht Gesetzesvorschläge ist der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN). Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss (EMPL) wird zu den Vorschlägen zur Entsendung, Regelung von Ruhe- und Lenkzeiten sowie Kabotage Stellungnahmen abgeben. Die Präsentation der Berichtsentwürfe ist für Januar 2018 vorgesehen.