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EU-Dienstleistungskarte erhöht unnötig bürokratischen Aufwand

Vorschlag der EU-Kommission: Dienstleistungen machen inzwischen zwei Drittel der europäischen Wirtschaftsleistung aus und schaffen 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors zu erhöhen, hat die Kommission im Januar 2017 ein umfassendes Dienstleistungspaket vorgelegt.

Dies umfasst vier konkrete Initiativen: Vorschlag zur Einführung einer elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte („Services E-Card“), eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe, Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe und ein verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen. Im Rahmen der Binnenmarktstrategie sollen die Maßnahmen vorrangig administrative Hürden abbauen, um das Wirtschaftspotenzial freizusetzen und einen Wachstumsschub zu ermöglichen.

Position der Europa-SPD: Wir sehen das Dienstleistungspaket sehr kritisch, da es an den gesetzten Zielen vorbei schießt. Statt eines Bürokratieabbaus kann man eher von Bürokratieaufbau ausgehen. Bereits durch die Dienstleistungsrichtlinie und die Umsetzung des einheitlichen Ansprechpartners in den jeweiligen Mitgliedstaaten wurde eine funktionierende Struktur für die Vereinfachung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit etabliert.

Mit der Dienstleistungskarte würde eine unnötige und kostenaufwendige Parallelstruktur geschaffen. Zudem scheint die Kommission durch ihren Vorschlag erneut Elemente des Herkunftslandprinzips einspeisen zu wollen, was unsere Forderung nach dem Arbeitsortprinzip – gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – konterkarieren und Sozialdumping die Türen öffnen würde. Gerade in Hinblick auf die laufende Revision der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie, die sich maßgeblich am Arbeitsortprinzip orientiert, lehnen wir diesen Unverständnis weckenden Vorschlag der Kommission ab.

Zeitplan: Federführend ist der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat teilweise Mitspracherecht. Bislang gibt es noch keine Zeitpläne für die jeweiligen Ausschüsse.

Zur Pressemitteilung der EU-Kommission geht es hier…