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EU-Arbeitsbehörde mit starkem Mandat ausstatten

Hintergrund: Die Kommission präsentierte Mitte März im Rahmen des Pakets zur sozialen Gerechtigkeit den Vorschlag, eine europäische Arbeitsbehörde, kurz ELA, zu gründen.  Die ELA soll die bereits laufenden Initiativen zur Gewährleistung fairer Mobilitätsbedingungen, wie etwa die Entsenderichtlinie, ergänzen und ihre Umsetzung erleichtern. Mit der Schaffung der Arbeitsbehörde reagiert die Kommission auch auf die Forderungen des EU-Parlaments nach einer zentralen Koordinierungsstelle. Gerade die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften haben eine solche Institution schon lange gefordert. Denn bisher gab es kaum Möglichkeiten zur Verfolgung und Sanktionierung von missbräuchlichen Unternehmenspraktiken.

Der Bedarf ist vorhanden: 2017 lebten oder arbeiteten 17 Millionen Bürger in einem anderen Mitgliedsstaat als ihrer eigentlichen Heimat. Entsendungen von Arbeitnehmern sind zwischen 2010 und 2016 um 68 Prozent auf 2.3 Millionen gestiegen. Aus diesem Grund bedarf es einer effektiveren Kooperation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und abgestimmte Verwaltungshandlungen, um den europäischen Arbeitsmarkt wirkungsvoll regulieren zu können.

Arbeitsbehörde soll Rechtsvorschriften durchsetzen

Der Richtlinienvorschlag definiert ein umfangreiches Aufgabenspektrum: Dieses reicht von Informationsaufgaben für Bürger und Unternehmen, der Unterstützung von Arbeitskräftemobilität bis hin zu Kontrollen bei schwerwiegenden Störungen auf dem Arbeitsmarkt, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen. Die ELA soll sicherzustellen, dass die europäischen Rechtsvorschriften für grenzüberschreitende Beschäftigung korrekt angewandt und auf faire und einfache Weise in allen Wirtschaftszweigen durchgesetzt werden können. Zudem soll die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden verbessert und verstärkt werden. Gerade die mangelnde grenzüberschreitende Zusammenarbeit steht momentan der effektiven Durchsetzung von Rechtsvorschriften im Wege.

Position der Sozialdemokraten: Wir sehen die europäische Arbeitsbehörde als großen Schritt in die richtige Richtung, um gegen Briefkastenfirmen, Sozialdumping und Scheinselbstständigkeit vorzugehen. Es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wie Kommissionspräsident Juncker richtig bemerkte ist es absurd, dass wir eine Bankenaufsichtsbehörde haben, aber keine Behörde, die faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt sicherstellt. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die ELA eine durchsetzungsfähige Agentur wie Europol wird, um nicht bloß ‚best-practices‘ auszutauschen. Dazu braucht die Behörde ein starkes Mandat und ausreichend Geldmittel, um Verstöße gegen die Gesetzgebung aufzudecken, Strafen zu verhängen und Arbeitsrechte durchzusetzen. Gemeinsam mit der Revision der Entsenderichtlinie könnte die ELA ein wirklicher Durchbruch sein, um die Rechte von ArbeitnehmerInnen zu stärken und das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ durchzusetzen. Allerdings sieht der vorliegende Kommissionsvorschlag kein Initiativrecht für die ELA vor, um Kontrollen zu lancieren und auszuführen. Dieses Recht haben weiterhin nur die Mitgliedstaaten. Da müssen wir nachbessern.

Zeitplan: Die ELA soll als dezentrale EU-Agentur bereits im Jahr 2019 von Brüssel aus ihre Arbeit aufnehmen. Unter der Voraussetzung, dass das EU-Gesetzgebungsverfahren bis dahin tatsächlich beendet ist. Der Behörde sollen bis zum Vollausbau im Jahr 2023 insgesamt rund 140 MitarbeiterInnen angehören. Ihr soll ein jährliches Budget von rund 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten müssen noch über ihren Standort verhandeln. Der Vorschlag wird jetzt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom EU-Parlament und vom Rat geprüft.