Anfang März konnte endlich ein Durchbruch in den Verhandlungen zur Revision der EU-Entsenderichtlinie erzielt werden. Parlament, Rat und Kommission erreichten ein vorläufiges politisches Übereinkommen. Die Verhandlungsergebnisse müssen nun vom EU-Parlament offiziell angenommen werden. Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten im Europaparlament uns für eine Revision der Entsenderichtlinie eingesetzt und erfolgreich auf eine Einigung gedrängt. Das zentrale Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ wird nun Wirklichkeit werden. Dies ist ein Meilenstein im Kampf gegen Sozialdumping und Lohndrückerei auf den betroffenen Arbeitsmärkten und für den Schutz von entsandten und heimischen Beschäftigten. Die Einigung ist zudem ein erstes Signal dafür, dass Sozialpolitik und Arbeitnehmerrechte in Europa wieder mehr Gewicht erlangen.
Gut zwei Millionen entsandte Arbeitskräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, Hunderttausende davon in Deutschland. Zentrale Kernpunkte, die in den Verhandlungen erreicht wurden, sind die folgenden: Entsandte ArbeitnehmerInnen haben ab dem ersten Tag Anspruch auf den gleichen Lohn wie heimische Beschäftigte, unter Berücksichtigung von Tarifvereinbarungen einschließlich Zulagen wie dreizehntes Monatsgehalt oder Schlechtwetter-Zuschläge sowie der Erstattung von Reise- und Unterkunftskosten. Zudem wird die Entsendedauer auf zwölf Monate begrenzt, mit einer möglichen Verlängerung um weitere sechs Monate.