Platzhalterbild

Durchbruch gegen arbeitsbedingte Krebserkrankungen

Hintergrund: Krebs ist die häufigste Todesursache am Arbeitsplatz in der Europäischen Union, angeführt von Lungenkrebs. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz schätzt, dass jeder zweite arbeitsbedingte Todesfall in der EU durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen verursacht wird. Eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstitutes ermittelte auf der Basis von Hochrechnungen mehr als 100.000 Todesfälle jährlich in der EU aufgrund von Krebserkrankungen, die von karzinogenen Stoffen ausgelöst wurden.

Bis vor zwei Jahren legte die EU-Richtlinie für Karzinogene und Mutagene nur für drei krebserzeugende Arbeitsstoffe verbindliche Grenzwerte fest. Die EU-Kommission hat in bislang drei Änderungspaketen Änderungsvorschläge für die Richtlinie vorgelegt.

Erstes Änderungspaket: Hier konnte die sozialdemokratische Fraktion bereits schärfere Grenzwerte für krebserregende Stoffe in Lacken, Dämpfen oder Holzstaub festlegen, die vor allem LackiererInnen, SchweißerInnen sowie LagerarbeiterInnen künftig bei ihrer Arbeit besser schützen.

Zweites Änderungspaket: Hier sollen nun Grenzwerte für acht weitere Substanzen ergänzt werden. Besonders umstritten ist die Aufnahme der Grenzwerte für Dieselmotoremissionen, die für betroffene ArbeitnehmerInnen im Bergbau, der Eisenbahnbranche, im Güterverkehr oder in Lagerhallen höchst relevant sind. Bislang – so der Vorbehalt vieler Staaten – haben nur Deutschland und Österreich einen Grenzwert für Dieselmotoremissionen im nationalen Recht verankert. Dies kann sich nun allerdings ändern. Im Oktober konnten sich der Rat der Migliedstaaten und das EU-Parlament beim Thema Dieselmotoremissionen im Sinne der ArbeitnehmerInnen einigen. Über diesen Konsens stimmt das EU-Parlament am kommenden Dienstag ab.

Drittes Änderungspaket: Hierüber wird momentan im EU-Parlament und im Rat verhandelt. Grenzwerte von fünf weitere Karzinogenen (Cadmium, Beryllium, Arsensäure, Formaldehyd sowie MOCA) sollen beschlossen werden. Die Sozialdemokraten haben im Beschäftigungsausschuss am 30. November den dritten Vorschlag der Kommission weitgehend unterstützt. Darüber hinaus sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auch zytotoxische, also zellabtötende Arzneimittel verboten werden.

Position der Sozialdemokraten: Wir fordern die schnelle Einführung verbindlicher Grenzwerte am Arbeitsplatz für mindestens 50 Karzinogene. Bislang wurden aber nur rund die Hälfte davon auch tatsächlich auf EU-Ebene beschlossen oder derzeit verhandelt.

Grafiken zu den sozialen Kosten von arbeitsbedingten Krebserkrankungen

Gewerkschaft ETUI: Broschüre zu arbeitsbedingten Krebserkrankungen