Am morgigen Freitag, 29. Juni, trifft sich in Brüssel wieder der Rat, um über die gemeinsame Erklärung der Chefverhandler zum Brexit zu beraten, die später in ein gemeinsames Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien einfließen sollen. Trotz einiger Fortschritte bei den Fragen der anzuwendenden EU-Gesetzgebung in Großbritannien bis zum Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist bleibt die zentrale Frage weiter ungelöst: Wie lässt sich eine Grenze Irland/Nordirland vermeiden, wenn das Vereinigte Königreich gleichzeitig aus dem gemeinsamen Markt und der Zollunion austreten will und es keine Zollgrenze in der Irischen See geben soll, etwa zwischen Nordirland und dem Rest des Königreichs?
Nach dem Vorschlag Großbritanniens soll das Königreich im EU-Binnenmarkt für Güter, Kapital und Dienstleistungen bleiben, allerdings ohne Arbeitnehmerfreizügigkeit, bis eine Lösung für den Aufbau neuer Grenzkontrollen gefunden wird. Das wiederum wird von der EU zu Recht abgelehnt. Freien Zugang zum Binnenmarkt gibt es nur, wenn alle vier Grundfreiheiten, also für Waren, Kapital, Dienstleistungen und Menschen, sowie die Kompetenz der Europäischen Gerichtshofs und damit die EU-Gesetze akzeptiert werden. Rosinenpickerei für die Briten wollen wir auf keinen Fall zulassen.
Nach wie vor gilt das Prinzip: Es ist noch nichts verhandelt, solange nicht alles verhandelt wurde. Doch die Zeit drängt. Bis 29. März 2019 muss klar sein, unter welchen Bedingungen die weitere Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem Brexit stattfinden soll. Wird keine Lösung gefunden, muss entweder ein ungeordneter „harter“ Brexit kommen oder die Frist im Rat einstimmig verlängert werden.