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Aushöhlung der Entsenderichtlinie verhindern

Mit der Entsenderichtlinie konnte jüngst das wichtigste EU-Sozialprojekt dieser Legislaturperiode im Kompromiss zwischen Parlament, Kommission und Rat beschlossen werden. Es sieht zentral die Regelung gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort vor und bietet damit den ArbeitnehmerInnen einen wirkungsvollen Schutz gegen Sozialdumping, wenn sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land gehen. Dies ist ein großer Sieg der Sozialdemokraten, der über Jahre hinweg schwer erkämpft wurde. Soweit so gut. Das Regelwerk steht.

Konservative starten Aushöhlung der Entsenderichtlinie
Doch kaum ist die Entsenderichtlinie beschlossen, beginnt die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament, diese wieder auszuhöhlen. Mit ihren Stimmen ist vergangene Woche im Transportausschuss beschlossen worden, dass LKW-Fahrer nicht den Schutz der Entsenderichtlinie erhalten sollen. Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort soll nach dem Willen von CDU/CSU auf Europas Straßen nicht gelten. So wird der weiteren Ausbeutung der LKW-Fahrer Tür und Tor geöffnet. Gerade die LKW-Fahrer aus Osteuropa sind davon betroffen, bei denen der Monatslohn teilweise unter 400 Euro liegt. Gleichzeitig werden Transportunternehmen, zum Beispiel in Deutschland, einem enormen Lohnwettbewerb ausgesetzt, der die ohnehin schon geringen Gewinnmargen der Branche weiter schrumpfen lassen wird.

EVP-Fraktion will Straße freimachen für Sozialdumping
Der Beschluss der Konservativen bleibt nicht nur hinter dem Vorschlag der Kommission sondern auch hinter dem bestehenden Status-quo zurück, der eine Anwendung der Entsenderichtlinie vorsieht. Wir Sozialdemokraten werden alles dafür tun, dieses Lohndumping zu verhindern. Einen Etappensieg konnten wir am gestrigen Donnerstag feiern. Denn das Straßburger Plenum hat dafür gestimmt, die Herausnahme des Transportsektors aus der Entsenderichtlinie noch einmal zu überarbeiten. Die finale Abstimmung wird dann im Juli im Straßburger Plenum stattfinden.

Europäische Arbeitsbehörde wichtig als Kontrollorgan
Ein weiterer entscheidender Faktor, um die faire Mobilität in Europa sicherzustellen, wird die Ausgestaltung der Europäischen Arbeitsbehörde genannt ELA sein, die bereits im Jahr 2019 ihre Arbeit aufnehmen soll. Bisher gab es kaum Möglichkeiten zur Verfolgung und Sanktionierung von grenzübergreifenden missbräuchlichen Unternehmenspraktiken. Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament sehen die ELA daher als längst überfällige Maßnahme, um gegen Briefkastenfirmen, Sozialdumping und Scheinselbstständigkeit effektiv vorzugehen.

EU-Sozialrecht darf nicht an nationalen Grenzen halt machen
EU-Komissionspräsident Juncker hatte mit seiner  Ankündigung zur Schaffung einer Arbeitsbehörde in Anlehnung an die bereits etablierte Bankenaufsichtsbehörde große Hoffnungen auf eine funktionierende Kontrollinstanz geweckt. Vergleicht man jedoch den vorgelegten Vorschlag der Kommission für die ELA mit den Aufgabenbefugnissen der Bankenaufsichtsbehörde, bleibt dieser Vorschlag weit hinter den Erwartungen zurück. Die ELA soll nur eine vermittelnde und koordinierende Rolle zwischen den Mitgliedsstaaten und den jeweiligen Behörden spielen sowie Informationen für Bürger und Unternehmen bereitstellen.

Verstöße gegen EU-Sozialgesetzgebung konsequent sanktionieren
Während die Bankenaufsichtsbehörde unter gewissen Umständen individuelle Entscheidungen gegenüber zuständigen Behörden treffen kann, sieht der Vorschlag zur ELA kein solches Initiativrecht vor, um Kontrollen anzuweisen und auszuführen. Dieses Recht haben weiterhin nur die Mitgliedsstaaten. Das reicht uns Sozialdemokraten nicht. Wir kämpfen dafür, dass die ELA eine durchsetzungsfähige Agentur mit einem starken Mandat und ausreichend Geldmitteln wird. Denn Verstöße gegen die europäische Sozialgesetzgebung müssen endlich auch grenzübergreifend verfolgt,  sanktioniert  und Strafen durchgesetzt werden. Wir brauchen keine weitere Plattform zum fogenlosen Austausch von ‚best-practices‘!