Für 2018 stellte die Kommission ihr Paket zur sozialen Gerechtigkeit‘ vor. Darin werden einige sehr wichtige Initiativen angekündigt, die das Potenzial haben, entscheidende Verbesserungen für die Lebensbedingungen der europäischen BürgerInnen auf den Weg zu bringen.
Gründung einer Europäischen Arbeitsmarktbehörde (ELA): Die angekündigte Inspektions- und Durchsetzungsbehörde soll die Regeln des europäischen Arbeitsmarktes effektiv umsetzen, Missbrauch von Arbeits- und Sozialrechten bekämpfen und gemeinsame grenzübergreifende Kontrollaktivitäten organisieren. Außerdem soll ein Streitbeilegungsmechanismus bei Konflikten zwischen den nationalen Behörden etabliert werden. Wir SozialdemokratInnen fordern schon lange eine solche Institution. Bisher gab es kaum Möglichkeiten zur Verfolgung und Sanktionierung von missbräuchlichen Unternehmenspraktiken. Mit der Gründung der Behörde besteht die Möglichkeit, endlich Sozialdumping, Ausbeutung und Missbrauch von Arbeitskräften grenzübergreifend wirksam zu bekämpfen. Wie Kommissionspräsident Juncker richtig bemerkte: Es ist absurd, dass wir eine Bankenaufsichtsbehörde haben, aber keine Behörde, die faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt sicherstellt.
Eine europäische Sozialversicherungsnummer: Die Einführung einer elektronischen europäischen Sozialversicherungskarte soll den Kontakt zwischen Bürgern und Behörden in einer Reihe von Bereichen vereinfachen. Diese Karte soll Transparenz und Klarheit schaffen, welche Ansprüche den Betroffenen zustehen und wie sie diese auch grenzübergreifend geltend machen können. Außerdem soll das elektronische System eine Mobilität ermöglichen, die das Mitführen von zahlreichen Dokumenten überflüssig macht. Die europäische Sozialversicherungsnummer würde also den Informationsaustausch zwischen Behörden erleichtern und zudem mehr Sicherheit für EU-BürgerInnen in Bezug auf individuelle Ansprüche und Rechte schaffen.
Initiative zum Zugang zu sozialer Sicherung für alle Beschäftigten: Im Vordergrund der Initiative steht die Angleichung des Sozialschutzes von regulär und irregulär Beschäftigten sowie von Selbständigen. Auf diese Weise soll es leichter fallen, sich für selbstständige Arbeit oder atypische Beschäftigung zu entscheiden. Zusätzlich soll es eine stärkere Individualisierung von einmal erworbenen ‚Rechten‘ geben, die durch ihre ‚Fixierung‘ in einem individuellen Konto über zukünftige berufliche und private Übergänge hinweg übertragbar gemacht werden sollen. Die soziale Absicherung aller Beschäftigten ist sehr wichtig für uns Sozialdemokraten. Auch in Deutschland wurde eine Debatte darüber vom Arbeits- und Sozialministerium angestoßen. Der Erfolg der Initiative hängt jedoch stark davon ab, in welcher Rechtsform der Vorschlag erscheint??
Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen: Auswertungen haben ergeben, dass Millionen von ArbeitnehmerInnen in der EU nicht angemessen über ihre Arbeitsbedingungen unterrichtet werden. Betroffen sind zumeist atypisch Beschäftigte wie Gelegenheits- oder ZeitarbeiterInnen. Gleichzeitig werden viele ArbeitnehmerInnen durch in Verträgen verankerten Klauseln in prekäre Lagen gebracht. Oder ihnen wird in unzumutbarer Weise Flexibilität abverlangt, wie etwa bei den sogenannten Null-Stunden-Verträgen oder bei Sperrklauseln bei Jobwechsel. Daher ist eine Überarbeitung der Richtlinie von 1991 überfällig, die das Arbeitsvertragsrecht endlich an die heutigen Anforderungen anpasst. Der Geltungsbereich muss dabei dringend auch auf neue Formen der Beschäftigung ausgeweitet werden. Die Gewährleistung von fairen und berechenbaren Arbeitsverträgen ist eine wichtige Grundlage für angemessene Arbeitsbedingungen in der gesamten EU.