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Transparentere Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen in der EU

Die 2019 beschlossene Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen ist ein wichtiger Meilenstein, um die Europäische Säule sozialer Rechte für die europäischen Bürger zu einer Realität zu machen. Die vorliegende Vereinbarung adressiert die zunehmende Flexibilität des Arbeitsmarktes und soll rund 200 Millionen ArbeitnehmerInnen in Europa transparentere und vorhersehbarere Arbeitsbedingungen bieten, v.a. für denjenigen, die sich in flexiblen oder a-typischen Beschäftigungsverhältnissen befinden.

ArbeitnehmerInnen profitieren, indem sie von Anfang an wichtige Informationen über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. ArbeitgeberInnen werden in die Pflicht genommen innerhalb bestimmter Fristen- zwischen dem ersten Tag und einem Monat- über einige wichtige Elemente zu informieren. Dazu gehören u.a. Ort und Art der Arbeit, Grundbetrag des Entgelts, Vertragsdauer, Referenzstunden und -tage an denen die Arbeitnehmer mit unvorhersehbaren Arbeitszeitplänen zur Arbeit aufgefordert werden können. Auch muss die Vorankündigungsfrist zur Aufnahme eines Arbeitsauftrags und die Anzahl der garantierten bezahlten Stunden von Anfang an offengelegt werden. Dies ist eine Verbesserung der aktuellen Situation, in der Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags Informationen vorlegen konnten.

Die Richtlinie führt zudem neue Mindestrechte und Schutzmechanismen für die ArbeitnehmerInnen ein. Demnach haben ArbeitnehmerInnen u.a. das Recht auf Doppelbeschäftigung, das Recht auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber einen Auftrag nach einer bestimmten Frist storniert, sowie das Recht, Anrufe außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit abzulehnen. Zusätzlich wird verboten, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer für gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen bezahlen lassen und die generelle Probezeit wird auf 6 Monate beschränkt.

Die Sozialdemokraten begrüßen, dass die neue Richtlinie einige Gruppen von Arbeitnehmern, z. B. Hausangestellte sowie ArbeitnehmerInnen, die auf Abruf und auf Online-Plattformen oder in anderen Formen der Kurzarbeit beschäftigt sind, nun gesetzlich schützt. Bisher waren diese von existierenden Schutzmechanismen ausgeschlossen. Leider erreicht die Vereinbarung in manch anderer Hinsicht nicht die gewünschten Ziele. Das Abkommen lässt weiterhin ‚Null-Stunden-Verträge‘ zu, die gerade in modernen Beschäftigungsformen wie der Plattformökonomie gang und gäbe sind. Ebenso gelten die Rechte und Schutzmechanismen nicht für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte oder schutzbedürftige Solo-Selbstständige, die in ihrer Anzahl weiter zunehmen.  Ausgenommen sind ebenfalls ArbeitnehmerInnen, die weniger als zwölf Stunden pro Monat arbeiten. Dies ist zwar eine Verbesserung der derzeitigen Situation, in der Arbeitnehmer, die weniger als 32 Stunden pro Monat arbeiten, von den Regeln ausgeschlossen werden konnten. Dennoch haben wir Sozialdemokraten einen solchen Schwellenwert von Anfang an strikt abgelehnt, da damit Schlupflöcher für missbräuchliche Praktiken geschaffen werden. Die Kommission und der Rat haben daher leider verpasst, die flexibelsten Beschäftigungsverhältnisse und am stärksten gefährdeten Beschäftigten zu adressieren. Wir Sozialdemokraten werden uns daher auch in der nächsten Legislatur für weitere Gesetzgebungen in diesem Bereich einsetzen.