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Text des Freihandels-Abkommens CETA veröffentlicht

Gestern hat die Europäische Kommission den finalen Text des Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union veröffentlicht. Laut Kommission sind in der Rechtsförmigkeitsprüfung substantielle Änderungen am Text vorgenommen worden. Damit wäre einer wesentlichen Forderung der Sozialdemokraten im EP Rechnung getragen. Nun muss anhand der roten Linien des SPD-Konventsbeschlusses aus dem Jahr 2014 genau geprüft werden, ob die strittigen Punkte zufriedenstellend überarbeitet sind.

Folgende Punkte im Abkommen müssen Gegenstand der Überprüfung sein:

  • Das alte Investor- Staats-Schiedsverfahren (ISDS) muss eine drastische Reform erfahren haben. Das heißt, in Zukunft müssen fest angestellte Richter, in für jedermann transparenten Verfahren, zu festen Gehältern Streitigkeiten beilegen. Dabei muss gesichert sein, dass die Regulierungskompetenz auf Seiten der Staaten nicht eingeschränkt wird. Zudem muss eine Berufungsinstanz etabliert werden.
  • Eine gegenseitige Anerkennung von Standards und Zulassungsverfahren darf es nur geben, wenn damit keine Absenkung des Schutzniveaus verbunden ist.
  • Ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau soll nicht nur im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben, sondern muss auch verbessert werden können.
  • Keinesfalls dürfen Schutzrechte für Arbeitnehmer als nicht-tarifäre Handelshemmnisse interpretiert werden. Das gilt nicht nur für gegenwärtige, sondern auch für künftige Schutzrechte.
  • Prinzipiell ist auszuschließen, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder dass ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird.
  • Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU muss gewahrt bleiben. Bisherige EU-Vereinbarungen zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen dürfen durch das Abkommen nicht beeinträchtigt werden.
  • Im Bereich der öffentlichen Vergabe und Beschaffung dürfen soziale und ökologische Vergabekriterien und ihre mögliche Erweiterung nicht in Frage gestellt werden.

Erst durch diese Überprüfung wird sich herausstellen, ob das Abkommen zustimmungsfähig ist oder nicht. Bevor der Rat im Juni sein Einverständnis mit dem Abkommen erklärt , muss auch eine kritische Debatte im angekündigten SPD-Parteikonvent stattfinden, bei der eine abschließende Position entwickelt wird. Die Abstimmung zu CETA im Europäischen Parlament wird im Dezember oder Januar 2017 erfolgen. Zudem muss das Abkommen durch alle nationalen Parlamente ratifiziert werden, um überhaupt in Kraft treten zu können.

Den vollständigen Text (in englischer Sprache) erhalten Sie, wenn Sie auf diesen Link klicken.

Die Übersetzung ins Deutsche wird voraussichtlich im Sommer veröffentlicht werden.

Hier klicken für die Presseerklärung der EU-Kommission.