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Mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt – Die neue Richtlinie zur „Work-Life Balance“

Kurz vor Ende des Mandats konnten sich das Parlament, die Kommission und der Rat auf ein neues Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben kurz ‚Work-Life-Balance‘ einigen. Dieser setzt europäische Mindeststandards für eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie für beide Elternteile sowie für pflegende Angehörige. Ziel ist es, die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern.

Kernelemente des Gesetzes:Work-Life_Quadratisch

Erstmalig wird EU-weit eine zehntägige bezahlte ‚Vaterschaftszeit‘ anlässlich der Geburt des Kindes eingeführt. Eine solche existierte bisher weder in Deutschland noch in der EU. Diese gilt auch für einen äquivalenten zweiten Elternteil und erkennt damit die Diversität von Familien im 21. Jahrhundert an – ein großer Fortschritt! Der zweite Elternteil kann diese nach sechsmonatiger Beschäftigung beantragen und hat Anspruch auf ein Einkommen, dass mindestens dem Krankengeld im jeweiligen Land entspricht.

Neu an der derzeitigen Gesetzeslage ist auch die erstmalige Einführung eines individuellen Anspruchs auf mindestens fünf Arbeitstage Pflegezeit pro Jahr für pflegende Angehörige.

Außerdem können alle Eltern in ganz Europa mit Kindern von bis zu acht Jahren flexible Arbeitszeiten ohne schriftliche Begründung beantragen. Weiterhin wird der Schutz vor Diskriminierung und der Entlassung für Arbeitnehmer, die sich flexible Arbeitszeitregelungen nehmen, gestärkt.

Ein großer Erfolg der neuen Richtlinie sind die nun verbindlich bezahlten Elternzeiten für beide Elternteile sowie das Recht auf Pflegeurlaub. Allerdings gehen die Regelungen auch dort nicht weit genug. Die Besserstellung von alleinerziehenden Eltern oder Eltern von Kindern mit Behinderung wurden nicht rechtsverbindlich in der Richtlinie verankert. Auch gelten die flexiblen Arbeitszeiten nur für Eltern mit Kindern bis acht Jahren, was deutlich unter dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission von zwölf Jahren liegt. Ein deutliches Manko bleibt außerdem, dass die Bezahlung der Pflegezeit und der Elternzeit nicht verbindlich geregelt werden und dies dem Ermessen der Mitgliedsstaaten überlassen bleibt. Nachdem die von den Sozialdemokraten lange geforderte Überarbeitung der „Mutterschutz-Richtlinie“ 2015 im Rat blockiert wurde, hatten wir gehofft, dass die Verbesserung des Mutterschutzes auch Gegenstand der ‚Work-Life-Balance‘-Richtlinie ist. Dies ist allerdings nicht der Fall. Auch da muss die neue Kommission noch nachliefern!