Wie geht’s weiter beim Brexit?

Nach den Neuwahlen in Großbritannien (GB) hat sich Boris Johnson mit seiner harten und populistischen Brexit-Linie durchgesetzt und eine deutliche Mehrheit bekommen, um das umstrittene Austrittsabkommen durchs britische Parlament zu kriegen. Das EU-Parlament hat deshalb in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr 2020 als erstes eine Entschließung beschlossen, um die Rechte der von Brexit direkt betroffenen BürgerInnen zu sichern. Insbesondere was den Aufenthaltsstatus der EU-Bürger in GB angeht und der Briten in der EU brauchen wir rasche rechtsverbindliche Zusagen. Im weiteren Verfahren muss zuerst bis 31.1. GB das Austrittsabkommen ratifizieren werden. Erst dann wird sich das Europaparlament damit beschäftigen und seinerseits eine Ratifizierung vorbereiten. Zuerst soll der Ausschuss für Konstitutionelle Fragen dazu eine Resolution vorbereiten. Diese wird in der letzten Januar-Plenarsitzung in Brüssel abgestimmt.

Wenn alles planmäßig verläuft, wovon auszugehen ist, ist GB am 1.2. ein Drittstaat, der allerdings bis zum endgültigen Austritt Ende 2020 das EU-Recht einhalten muss. Anfang Februar beginnen die nötigen Vorbereitungen für die Verhandlungen eines Austrittsvertrages, der die Beziehungen zwischen der EU und GB nach 2020 regeln soll. Damit sollte ein sog. „harter Brexit“ verhindert werden. Dafür erhält die EU-Kommission ein Verhandlungsmandat (vom Europaparlament in der Februar-Sitzung 12./13.2 in Straßburg und vom Rat 25.2. in Brüssel).

Ab 1.3. kommt es dann auf die Geschicke der EU-Kommission und der VertreterInnen der britischen Regierung an, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Sollten die Verhandlungen ins Stocken geraten, könnte die Übergangsphase am 1.7. noch verlängert werden. Ansonsten endet diese am 31.12.2020. Dann gilt entweder der neue Austrittsvertrag oder der Austritt ist ungeregelt und GB fällt auf den rechtlichen Status der Welthandelsorganisation (WTO) mit all den Konsequenzen für die Rechte der BürgerInnen, den Handel, die Wirtschaft und die diplomatischen Beziehungen.

Nordirland bleibt zwar ein untrennbarer Teil GB zugleich aber in der Zollunion mit der EU. Für die Zollkontrollen ist GB verantwortlich. In vier Jahren kann das Nordirische Parlament mit einer einfachen Mehrheit diese Regelung verlängern oder es auslaufen zu lassen. Wir können nur hoffen, dass bis dahin die Beziehungen zwischen der EU und GB auf eine feste vertragliche Grundlage gestellt werden, so dass keine neuen Konflikte mehr zwischen Nordirland und Irland entstehen können. Die Verantwortung liegt dabei vor allem auf Großbritannien.