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Handelsabkommen mit Japan muss nachgebessert werden

Trumps ‚America-first‘-Kurs sorgt weltweit für Unruhe. Aber auch anderswo sind Protektionismus und Nationalismus beliebte und einfache Antworten auf komplexe Herausforderungen der Globalisierung. Die Europäische Kommission hat auf diese Entwicklung leider nur eine etwas einfallslose Antwort: möglichst schnell weitere bilaterale Handelsabkommen schließen – besonders gern mit von Trump geschassten Handelspartnern. Eines davon ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, kurz JEEPA.

Inhaltliche Qualität vor zeitlicher Eile
Seit Monaten behandeln Kommission und Industrie das Abkommen als hoffnungsvollstes Signal gegen Trumps Versuch, die regelbasierte Welthandelsordnung aus den Angeln zu heben. Allerdings sollte in der Eile nicht vergessen werden, dass Handelsabkommen auch inhaltlichen Kriterien genügen müssen. Vor knapp zwei Jahren hatte die Kommission betont, dass der Standard des europäisch-kanadischen Abkommens CETA künftig die Messlatte bilden sollte. Davon kann aber im Abkommen mit Japan in mehrfacher Hinsicht keine Rede sein.

Nachhaltigkeitskapitel ohne Sanktionsmenchanismen
Das Nachhaltigkeitskapitel, das die Verpflichtungen der Vertragspartner in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards festschreibt, enthält statt klarer Vorgaben zumeist unbestimmte Formulierungen. Es beinhaltet auch keine Sanktionsmechanismen im Falle von Verstößen und ist somit nur ein Papiertiger.

Ähnlich wie bei CETA enthält das Nachhaltigkeitskapitel von JEEPA eine sogenannte Revisionsklausel. Mit deren Hilfe sollen in Zukunft möglicherweise Verschärfungen eingefügt werden. Schon bei CETA zeigt sich, dass auch lange nach der Verabschiedung noch keine erkennbaren Verbesserungen umgesetzt worden sind. Revisionsklauseln sind also für die Kommission ein Weg, die progressiven Teile des Parlaments zu besänftigen, ohne dieses Instrument tatsächlich für spätere inhaltliche Änderungen zu nutzen.

Japan muss alle Kernarbeitsnormen ratifizieren
Ähnlich problematisch ist, dass Japan zwei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) nicht ratifiziert hat, die Norm zum Verbot von Zwangsarbeit und die Norm zur Nicht-Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Abkommen sieht keine Ratifizierungsverpflichtung für die zwei fehlenden Kernarbeitsnormen vor. Die Kommission strebt an, eng mit Japan zusammen zu arbeiten, um eine Ratifizierung voranzutreiben. Die Erfahrungen vergangener Abkommen sowie eine Studie der Queen Mary University of London zeigen jedoch, dass die EU vor der Ratifizierung die beste Chance hat, Druck auf Verhandlungspartner aufzubauen. Die Chance ist vertan, sobald die Ratifizierung stattgefunden hat.

Politische Hohheit bei der Daseinsvorsorge sichern
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Daseinsvorsorge. In JEEPA werden zum wiederholten Male Negativlisten für die Liberalisierungsverpflichtungen genutzt. Das heißt, es sind lediglich Ausnahmen gelistet. Das führte schon in den Diskussionen um CETA und TTIP zu großer Sorge, weshalb die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament schon mehrfach einen Positivlistenansatz gefordert haben. Daseinsvorsorge ist ein hohes Gut. Die Politik sollte jederzeit die Möglichkeit haben, diese Bereiche in öffentlicher Hand zu behalten oder in diese zurückführen zu können.

Fazit zum aktuellen Verhandlungsstand
JEEPA erfüllt nicht die Standards, die das Europäische Parlament auf Druck der Sozialdemokraten einfordert. Einfach Freihandel ohne Schutz von Umwelt, sozialen und Arbeitnehmerrechten durchzusetzen ist der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar. Vor der Ratifizierung im Europäischen Parlament sind hier noch deutliche Verbesserungen erforderlich.