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Sozial-Dumping bekämpfen und Arbeitnehmer*innen effektiv schützen!

Seit sieben Jahren fordern wir als S&D-Fraktion eine europäische Sozialversicherungsnummer – jetzt drängt auch das Europäische Parlament auf eine Einführung. In der letzten Parlamentswoche stimmten die Abgeordneten über eine entsprechende Resolution im Plenum ab.

Wo liegt eigentlich das Problem und warum brauchen wir eine europäische Sozialversicherungsnummer? Wichtig ist das Thema für Arbeitnehmer*innen, die nicht nur in einem Mitgliedstaat arbeiten – sogenannte mobile Arbeitnehmer*innen, also z.B. Lastwagenfahrer*innen, Reisebegleiter*innen oder Monteur*innen. Wenn in Deutschland der Zoll kontrolliert, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß sozialversichert sind, so ist das unkompliziert möglich. Jedenfalls solange die Beschäftigten in Deutschland angemeldet sind. Werden die Beiträge aber (vorgeblich) in einem anderen Mitgliedstaat abgeführt, lässt sich nur schwer nachvollziehen ob diese auch tatsächlich bezahlt werden. Werden keine Sozialabgaben abgeführt handelt es sich um Schwarzarbeit und die so beschäftigten Arbeitnehmer*innen sind nicht durch eine Krankenkasse oder eine Rentenversicherung geschützt.

Bisher ist die sogenannte A1-Bescheinigung das einzige Instrument zur Überprüfung des Sozialversicherungsstatus von mobilen Arbeitnehmer*innen. Das ist eine einfache Erklärung des Arbeitgebers und/oder der Sozialversicherung, dass für die entsprechende Person ordnungsgemäß die Sozialabgaben getätigt werden. Das ist weder fälschungssicher, noch lassen sich die Angaben von den Kontrollbehörden leicht überprüfen. Eine solche Bescheinigung wäre mit einer europäischen Sozialversicherungsnummer nicht mehr notwendig, da Informationen über die soziale Absicherung eines mobilen Beschäftigten einfach und in Echtzeit abrufbar wären. Außerdem fordert das Parlament alle mobilen Arbeitnehmer*innen – einschließlich Selbstständige sowie Drittstaatsangehörige – einzubeziehen, um keine neuen Ausbeutungsmodelle anzustoßen.

Mit einer europäischen Sozialversicherungsnummer sollen so die Rechte von mobilen Arbeitnehmer*innen besser geschützt werden und grenzüberschreitender Sozialbetrug durch Unternehmen effektiver bekämpft werden.

Schluss mit der Verzögerungstaktik

Die EU-Kommission kündigte 2017 an, dass sie diese noch vor Ende der Amtszeit einführen werde. Bisher ist der Start allerdings ausgeblieben. Stattdessen hat die Kommission ein Pilotprojekt zur Einführung eines Sozialversicherungspasses angestoßen, das bis 2023 laufen soll. Mit der jetzt beschlossenen Resolution macht das Parlament deutlich, dass es der Verzögerungstaktiken und Ablenkungsmanöver der EU-Kommission überdrüssig ist. Die Zeit ist reif für neue grenzüberschreitende digitale Werkzeuge, um den europäischen Arbeitsmarkt europäisch auszugestalten, Ansprüche mobiler Arbeitnehmer*innen schnell und einfach zu klären und Sozialversicherungsbetrug und Missbrauch zu verhindern.

Beitragsbild: joffi auf Pixabay