Platzhalterbild

Situation in Polen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts

Der Ministerpräsident Polens, Mateusz Morawiecki von der nationalkonservativen PiS-Partei, hat sich im Europäischen Parlament in Straßburg zur Rechtsstaatskrise in Polen geäußert. Anfang Oktober hatte das polnische Verfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung nationales Verfassungsrecht über europäisches Gemeinschaftsrecht gestellt. Damit rüttelt es an wichtigen Grundsätzen des Europäischen Union. Die Entscheidung steht dabei offensichtlich genau auf der Linie der polnischen Regierung und ihrer rechtsstaatlichen Eskapaden.

Wird das Urteil konsequent weitergedacht, fordert das Gericht das eigene Land damit zum Verlassen der EU auf – gegen den Willen der Bevölkerung, denn in kaum einem anderen Mitgliedsstaat ist die Unterstützung für die EU so groß wie in Polen.

Keine Rosinenpickerei zulassen

Was nicht sein darf: Die polnische Regierung kann jetzt nicht mit dem Urteil winken und weitgehende Rückabwicklung der EU und gleichzeitig die Fortschreibung der üppigen Subventionen verlangen – so funktioniert die Europäische Union nicht. Wenn wir es zulassen, dass sich EU-Mitgliedstaaten herauspicken, an welche Teile der gemeinsam vereinbarten europäischen Gesetze sie sich halten, wird sich unsere europäische Gemeinschaft unaufhaltsam auflösen.

Außer ihrer tiefen Besorgnis hat die Kommission keine konkreten Maßnahmen angekündigt. Dabei könnte die EU-Kommission schon jetzt den Rechtsstaatsmechanismus anwenden, die Urteile des Europäischen Gerichtshofes durchsetzen und die finanziellen Sanktionsmöglichkeiten anwenden. Der jahrelange Kuschelkurs der europäischen Konservativen mit den Demokratiezerstörern ist gescheitert. Natürlich muss es weiter Gespräche geben, aber diese werden ohne klare Maßnahmen wirkungslos bleiben. Deswegen hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments auch mit deutlicher Mehrheit vorgeschlagen, dass das Europäische Parlament die Europäische Kommission vor dem EuGH verklagt, weil sie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel gegen den Abbau der Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht konsequent anwendet.

Das EU-Parlament hat dazu eine Resolution verabschiedet. Das Dokument finden sie hier: https://www.joachim-schuster.eu/wp-content/uploads/2021/10/Resolution-Polen-Rechtsstaatlichkeit.pdf

Resolution-Polen-Rechtsstaatlichkeit