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Neues Gesetzespaket soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung EU-weit bekämpfen

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bedrohen nicht nur das europäische Finanzsystem, sondern auch die innere Sicherheit. Nach Schätzungen von Europol steht rund 1 % des jährlichen BIP der EU mit verdächtigen Finanzaktivitäten in Zusammenhang. Laut Rechnungshof belaufen sich Schätzungen über verdächtige Transaktionen innerhalb Europas auf mehrere Hundert Milliarden Euro. Die bisherigen Regelungen auf EU-Ebene sind fragmentiert und werden von den Mitgliedsstaaten unterschiedlich und häufig unzureichend umgesetzt. Zudem hakt es bei der Koordination auf EU-Ebene und bei der Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden. Die Sozialdemokraten im Europaparlament begrüßen daher sehr das langerwartete Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das von der EU Kommission im Juni veröffentlicht wurde.

Die Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde sowie eine Begrenzung von Bargeldzahlungen sind sinnvolle Bausteine des guten Gesamtkonzepts der Kommission, um die Kriminalität in diesem Bereich einzudämmen. Gut ist auch, dass die Kommission bei dem Gesetzespaket auch neue technologische Entwicklungen in den Blick nimmt. Es muss verhindert werden, dass Kryptoassets wie Bitcoin, Ethereum und Co. für kriminelle Machenschaften genutzt und illegale Geldströme unbemerkt abgewickelt werden können. Anbieter solcher Assets sollten künftig die gleichen Sorgfaltspflichten einhalten, die auch für Bankentransfers gelten.

Daneben sollen auch die bisherigen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in eine starke Verordnung überführt werden, an die sich alle Mitgliedstaaten gleichermaßen halten müssen. Durch die unterschiedliche Auslegung der bisherigen Richtlinien sowie den mangelnden Willen einiger Mitgliedstaaten, diese ordnungsgemäß umzusetzen, war es für Straftätern in der EU bisher viel zu einfach. Dafür muss in Zukunft jedoch auch die Kommission härter durchgreifen, um die Umsetzung der neuen Regelungen auch zu gewährleisten. Trotz mangelhafter Umsetzungsraten der jetzigen Regelungen hat sie sich mit Vertragsverletzungsverfahren gegenüber den Mitgliedstaaten sehr zurückhaltend verhalten.

Die verschiedenen Bestandteile des Gesetzespakets werden nun im Europäischen Parlament und im Rat verhandelt.