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Neue Regeln für das „Neuland“: EU-Parlament bezieht Position zur Regulierung von Online-Plattformen

Am 20. Oktober stimmte das europäische Parlament für mehrere Berichte zum Gesetzespaket über digitale Dienstleistungen, dem sog. Digital Services Act (DSA). Die Kommission wird voraussichtlich Anfang Dezember ein Gesetzesvorschlag einbringen, über das Parlament und Rat dann abstimmen werden. Geht es nach dem Willen des Parlaments, soll die Reform den digitalen Binnenmarkt durch eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen fairer gestalten.

Das Europäische Parlament möchte dabei an den bisher geltenden Grundsätzen festhalten und durch eine bessere Regulierung die mangelhaften Freiwilligkeitsregelungen ablösen. Insbesondere das Herkunftslandprinzip und die Haftungsbeschränkung, sowie das Verbot allgemeiner Überwachungsverpflichtungen seitens der Betreiber von Online-Diensten sollen zum Schutz der digitalen Grundrechte beibehalten werden. Die Kommission will hingegen Verantwortung auf die Betreiber verlagern und ihnen mehr Kontrollpflichten auferlegen.

Das sind für uns Sozialdemokrat*innen die wichtigsten Punkte:

  • Freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit dürfen nicht gefährdet werden. Private Dienstleister wie Facebook, Google oder Twitter sollten nicht entscheiden, was gesagt werden darf.
  • Straftaten sollen von den Plattformen bei den zuständigen Behörden gemeldet werden, aber nur, wenn sie davon erfahren. Eine Verpflichtung das hochgeladene Material zu sichten lehnen wir ab, dies führt unweigerlich zum Einsatz von Upload-Filtern.
  • Nutzerdaten und die Privatsphäre müssen besser geschützt werden, dazu gehört auch der Anspruch einen Dienst anonym nutzen zu können.
  • Wenn die Plattformen Algorithmen einsetzen müssen diese transparenter gemacht werden. Personalisierte Werbung soll stärker reguliert werden und langfristig ganz abgeschafft werden.
  • Wir wollen mehr Kompetenzen für die Bürger*innen. Die Nutzer*innen sollen zukünftig aktiv selbst entscheiden können, welche Inhalte sie angezeigt bekommen und welche nicht.
  • Zur Durchsetzung der Regeln braucht die EU eine unabhängige Aufsichtsbehörde mit dem Recht auch Sanktionen verhängen zu dürfen.