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Klimaschutz ohne Deindustrialisierung – der Prozess zum CO2-Grenzausgleich

Der Green Deal der Europäischen Kommission, der im Dezember 2019 vorgestellt wurde, zielt darauf ab, die Fortschritte bei der C02-Reduktion zu beschleunigen. Damit sich die Industrie in Europa transformiert und nicht in weniger regulierte Länder abwandelt, bedarf es einer Regulierung der Importe von CO2-intensiven Produkten. Beispiel: Wenn in der EU ein Preis für CO2 erhoben wird verteuern sich Produkte wie Stahl entsprechend. Kann nun der ohne CO2-Preis produzierte Stahl aus dem Ausland in den Binnenmarkt importiert werden, wird die lokale Industrie preislich unterboten und wandert ab. Das Gegenmittel dazu ist ein Grenzausgleich – beim Import wird der CO2-Preis nachträglich aufgerechnet.  

Dabei ist wichtig, dass ein solcher Mechanismus mit dem internationalen Handelsrecht der WTO kompatibel ist und außereuropäische Produzenten, die unter weniger nachhaltigen Bedingungen produzieren, an den Kosten der europäischen Hersteller beteiligt werden. Gleichzeitig soll langfristig ein Anreiz geschaffen werden Drittländer zu einem nachhaltigeren Wirtschaften anzuregen.

Der Prozess dazu beginnt ab Oktober in den Ausschüssen für Handel und Industrie beginnt mit der Vorstellung der jeweiligen Berichtsentwürfe und endet in der Plenarabstimmung im März 2021. Ich informiere selbstverständlich weiter über den Prozess.