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Grünes Licht für Deutschlands Wiederaufbauplan

Bereits ein Jahr nach der Ankündigung, nimmt das EU-Corona-Wiederaufbauprogramm Fahrt auf. die EU-Kommission hat diesen Monat bereits grünes Licht für die Mittelausschüttung an 12 der EU-Mitgliedstaaten gegeben. Diese Woche wurde auch der deutsche Wiederaufbauplan offiziell genehmigt. Eine Auszahlung der ersten Mittel ist für den Herbst vorgesehen.

Die sogenannte „Aufbau-und Resilienzfaszilität“, mit einem Volumen von 672,5 Mrd Euro, ist das größte Investitionsprogramm der letzten Jahrzehnte. Mit dem Konjunkturprogramm sollen nicht nur die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgemildert, sondern gleichzeitig der Weg für eine rasche wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit den europäischen Prioritäten Klimaschutz und Digitalisierung bereitet werden. Neu ist auch, dass es auf der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedstaaten beruht – dies war grade in konservativen Kreisen bisher unvorstellbar.

Rund die Hälfte des Geldes wird als nicht-zurückzahlbare Zuschüsse je nach Ausmaß der Corona bedingten sozialen und wirtschaftlichen Schäden an die Mitgliedsstaaten verteilt, um die nationalen Haushalte nicht zusätzlich zu belasten. Die größten Beträge gehen demnach an Italien, Spanien, Frankreich und Polen. Doch auch Deutschland erhält 25,6 Milliarden Euro Zuschüsse aus dem EU-Wiederaufbaufonds, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Um die Mittel zu beantragen mussten die Mitgliedsstaaten bei der Kommission umfangreiche Reform- und- Ausgabepläne einreichen, die sich nach auf EU-Ebene vereinbarten Kriterien ausrichten müssen. Beispielsweise müssen mindestens 37% aller Investitionen zum Klima-oder Umweltschutz beitragen. 20% sind für die digitale Transformation vorgesehen.

Für Sozialdemokrat*innen ist immer wichtig gewesen, dass der Fonds nicht irgendwie, sondern in den gerechten Übergang in eine klimaneutrale Gesellschaft investiert.  Die Verordnung des Wiederaufbaufonds benennt klare Zielsetzungen für Klima und Digitales, die Pläne müssen aber auch einen messbaren Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und dem sozialen Ausgleich liefern. Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung. Zudem müssen auf den Wiederaufbaufonds zwei weitere Schritte auf der europäischen Ebene folgen: Die Bereitstellung neuer Eigenmittel, damit der Schuldendienst geleistet werden kann sowie eine Reform der Investitions- und Verschuldungsregeln, damit der Aufschwung nicht durch eine verfehlte Finanzpolitik in den kommenden Jahren abgewürgt wird.