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Fit für 55 Prozent weniger CO2? Mehrbelastung der Stahlindustrie nur bei funktionierendem Grenzausgleich.

Die Europäische Kommission präsentierte am Mittwoch, 14.7., ihr angekündigtes Gesetzespaket „Fit for 55“. Es beinhaltet 10 Gesetzesänderungen auf dem Weg zum klimaneutralen Europa im Jahr 2050. Mit diesen Maßnahmen soll ein wichtiger Zwischenschritt erreicht werden, die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 55% bis zum Jahr 2030 zu reduzieren.

Ein Teil des Pakets ist der CO2-Grenzabgebemechanismus (CBAM) auf Importe in die EU und die Verschärfung des Emissionshandelssystems (ETS) innerhalb der EU. Beide Systeme hängen eng zusammen und haben direkte Auswirkungen auf die Bremer Stahlwerke. Im Rahmen des ETS werden die Preise für Verschmutzungszertifikate angehoben und die Auflagen auf die Stahlproduzenten erhöht. Der Grenzausgleich soll den ausländischen Stahlproduzenten den gleichen Preis abverlangen, wie den heimischen, die unter den europäischen Umweltauflagen teurer produzieren müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Produktion ins nicht-EU-Ausland verlagert wird, um anschließend den billigen, aber umweltschädlicheren Stahl nach Europa zu importieren. Sogenanntes Carbon leakage. Bislang haben die EU-Produzenten deshalb die Verschmutzungszertifikate aus dem ETS kostenfrei zugeteilt bekommen. Dies soll künftig auslaufen, wenn der CBAM installiert wird, um keinen doppelten Schutz der EU-Produzenten zu schaffen und die WTO-Normen nicht zu verletzen.

Es muss allerdings gewährleistet werden, dass ETS die heimische Produktion nicht stärker belastet, ohne dass es einen adäquaten Schutz vor ausländischem Umweltdumping gibt. Die Freizuteilung der kostenfreien Emissionszertifikate darf also nicht eher auslaufen, bevor die Grenzabgabe erwiesener Maßen voll funktionsfähig ist. Es darf nicht dazu kommen, dass wir klimaschädlichen Stahl importieren und hochwertige Arbeitsplätze in Bremen verlieren. Der Umstieg auf klimaneutrale Produktion wird die Industrie zudem nicht komplett allein schaffen. Wir benötigen ebenfalls Anpassungen des Wettbewerbsrechts, um staatliche Beihilfen dort wo nötig, zu ermöglichen. Auch entsprechende Marktanreize und Auflagen zur Nutzung des teuren klimaneutralen Stahls in Europa müssen geschaffen werden. Alles in allem weitere Baustellen, an denen die EU-Kommission noch arbeiten muss. Das Europäische Parlament wird die Vorschläge nach der Sommerpause genau unter die Lupe nehmen.