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Budget für Erasmus+ annähernd verdoppelt!

Das europäische Förderprogramm für Studierenden- und Auszubildendenaustausch, Jugendbegegnungen und Praktika im Ausland wird bis Ende 2027 mit nahezu doppelt so viel Geld wie in den zurückliegenden sieben Jahren ausgestattet sein. Unter Berücksichtigung der Beiträge aller 33 teilnehmenden Programmländer stehen insgesamt 28 Milliarden Euro zur Verfügung (EU-27 plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Republik Nordmazedonien, Serbien und Türkei). Dadurch kann deutlich mehr jungen Menschen eine Lernzeit im Ausland ermöglicht werden. Das Europäische Parlament hat dazu gestern den finalen Programmtext verabschiedet.

Zwischen neun und zehn Millionen junge Menschen aus allen Teilen Europas werden allein in den kommenden sieben Jahren von ERASMUS+ profitieren. Neben der Fortsetzung des Austauschprogramms für Studierende wird zukünftig für mehr Auszubildende und lernende Erwachsenen ein grenzüberschreitender Austausch möglich sein.
Neu ist außerdem die Förderung Europäischer Universitäten: Hier sollen grenzüberschreitend Lernverbünde von Hochschulen noch zielgerichteter in ihrer Zusammenarbeit in der Hochschulbildung gestärkt werden. Zudem werden europäische Exzellenzzentren für berufliche Aus- und Weiterbildung entstehen.

Ein weiterer wichtiger Erfolg: Organisationen wie Schulen, Jugendverbände und Sportvereine können sich dank kleinerer Partnerschaften und vereinfachter Beantragung von Zuschüssen leichter bewerben.
Zudem wird jungen Menschen der Zugang zum Programm deutlich erleichtert. Erstmals nimmt das Programm wahr, dass es sehr ungleiche Zugänge zu Bildung gibt. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgerufen, durch verpflichtende, nationale Aktionspläne Anstrengungen zu unternehmen, zum Beispiel unter Zuhilfenahme des Europäischen Sozialfonds. Nur so kann ERASMUS+ auch Menschen mit unterschiedlichen kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Hintergründen sowie aus entlegenen europäischen Regionen erreichen und diesen die Programmteilnahme eröffnen.

Damit das neue ERASMUS+ reibungslos an das Vorgängerprogramm anschließt, tritt es laut Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.