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Assoziierungsabkommen mit der Ukraine

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Die EU hat 2014 ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone unterzeichnet. Es ist ein Abkommen der neuen Generation, das weit über die bisherigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen hinausgeht. Die EU-Mitgliedstaaten und die Ukraine haben eine schrittweise Marktöffnung in allen Bereichen vereinbart. Im Gegenzug verpflichtet sich die Ukraine, die rechtlichen und wirtschaftlichen Standards der EU zu übernehmen. Dazu zählen beispielsweise Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, aber auch die Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtsbesitzstandes etwa in den Bereichen des Wettbewerbs, der Dienstleistungen, Energie, Umweltgesetzgebung, Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums oder öffentliches Auftragswesen.

Um das Land jedoch aus seiner gegenwärtigen Krise führen zu können, ist die Umsetzung des Minsker Abkommens und das Ende des Krieges im Osten des Landes eine Grundvoraussetzung. Wirtschafts- und sozialpolitisch ist mehr als Korruptionsbekämpfung, neoliberale Strukturreformen, Haushaltskürzungen und Freihandel nötig. Realistisch finanzierbare Projekte zur Ankurbelung der Wirtschaft verbunden mit Infrastrukturausbau und einer signifikanten Stärkung der Kaufkraft müssen diesen Prozess flankieren. Von den wirtschaftlichen Reformen muss die gesamte Gesellschaft profitieren, nicht nur die Oligarchen. Nur so wird die Ukraine langfristig zu einem wirtschaftlich und politisch stabilen Nachbarland und das Abkommen von beiderseitigem Nutzen.

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Schwerpunkte meiner Arbeit im Ausschuss Internationalen Handel (INTA)

TTIP
CETA
Assoziierungsabkommen mit der Ukraine
Handelsabkommen mit drei afrikanischen Regionen

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