Ohne ambitionierte soziale Säule hat die EU keine Zukunft

„Keiner verliebt sich in einen Binnenmarkt.“ Diese Erkenntnis formulierte Jacques Delors, langjähriger Kommissionspräsident und einer der Architekten des gemeinsamen Binnenmarktes und der europäischen Währungsunion. Deswegen war für ihn klar: Diese wirtschaftlichen Projekte brauchen eine Untermauerung durch eine gemeinsame Beschäftigungs- und Sozialunion. Denn nur wenn wirtschaftliche Entwicklung mit sozialem Fortschritt einhergeht, ist die Unterstützung durch die Mehrheit der Bevölkerung dauerhaft sicher.

Die seit 2014 im Amt befindliche Kommission unter dem neuen Präsidenten Jean-Claude Juncker hat diese Problematik grundsätzlich erkannt. Seit seinem Amtsantritt versuchte Juncker neue Akzente zu setzen und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Dazu gehören die im März 2016 von der Kommission vorgelegten Dokumente zu einer sogenannten „Europäischen Säule sozialer Rechte“. Diese beinhaltete aber keine gesetzlichen Initiativen, sondern leitete lediglich einen umfangreichen Konsultationsprozess ein.

Auf Initiative der europäischen SozialdemokratInnen hat das Europäische Parlament im Januar 2017 eine Entschließung zu der geplanten Säule sozialer Rechte verabschiedet, die als wegweisend bezeichnet werden kann. In dieser Entschließung zeigt das Parlament einen gangbaren Weg auf, wie die soziale Dimension der EU auch auf der Basis der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten erheblich gestärkt werden kann.

Das Parlament entwickelt in seinem Vorschlag ein breites Verständnis von Sozialpolitik, wobei der Zusammenhang von sozialem Wohlstand und Beschäftigung wie auch Arbeitsnehmerschutz inklusive angemessener Entlohnung besonders betont wird. Die Europäische Union soll durch gesetzliche Rahmenvorgaben Grundprinzipien sozialer Sicherung, die die Mitgliedstaaten gewährleisten sollen, festschreiben. Gefordert wird eine Rahmenrichtlinie über menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Formen der Erwerbstätigkeit, in deren Rahmen die bestehenden Mindestnormen erweitert werden sollen. In diesem Kontext wird auch die Forderung erhoben, tariflich oder gesetzlich in allen Mitgliedstaaten ein existenzsicherndes Mindesteinkommen als Prozentsatz in Relation zum jeweiligen nationalen Durchschnittseinkommen sicherzustellen.

Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass sich das Parlament für drei Garantien ausspricht, die die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten realisieren soll:

  • Mit einer Kindergarantie soll sichergestellt werden, dass alle Kinder einen kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung sowie zu Bildung erhalten, in den Genuss von ausreichendem Wohnraum, Kinderbetreuung und ausreichender Ernährung kommen.
  • Die Jugendgarantie, die allen arbeitslosen Jugendlichen unter 30 Jahren hochwertige Angebote zur Weiterbildung oder Beschäftigung gewährleisten soll, soll vollständig umgesetzt werden.
  • Mit einer neu einzuführenden Kompetenzgarantie soll ein neues Recht auf die Gewährleistung einer umfassenden lebenslangen Bildung und Weiterbildung gewährleistet werden.